Biotopverbund

Seit 2002 ist im Bundesnaturschutzgesetz die Realisierung eines Biotopverbundsystems rechtlich verankert. Als Grundlage hierfür hat eine Arbeitsgruppe aus Länderfachbehörden und dem Bundesamt für Naturschutz (BfN), an der von PAN Dr. Jens Sachteleben beteiligt war, Vorschläge für Auswahlkriterien für Verbund- und Entwicklungsflächen entwickelt.

Im Rahmen eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens des Bundesamts für Naturschutz (BfN) hat PAN gemeinsam mit Wissenschaftlern der Universitäten Kassel, Hannover und Kiel erstmals konkrete Vorschläge für die national bedeutsamen Flächenelemente eines solchen Biotopverbunds vorgelegt (Fuchs et al. 2007). In einem Folge-Vorhaben ermitteln wir derzeit mit denselben Partnern auf dieser Grundlage Biotopverbundachsen im europäischen Kontext. Nähere Informationen hierzu finden Sie am BfN.

Für Biotopverbundprojekte der Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern sowie aktuell für die Moritzburger Kuppen- und Teichlandschaft in Sachsen haben wir unsere Erfahrungen auf Bundesebene eingebracht, um spezielle Länderlösungen zu entwickeln. Für ganz Baden-Württemberg haben wir zusammen mit BioPlan GbR eine fundiertere Auswertung der länderspezifischen Daten vorgenommen. Das Ergebnis mündete auch in einer Arbeitshilfe für die Behörden vor Ort. Eine Umsetzung dieser Arbeitshilfe wurde bereits für die Stadt Karlsruhe und derzeit für den Regionalverband Donau-Iller erarbeitet.

Tätigkeitsfelder